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ZVers 1, Jänner 2024, Seite 51

Zurückweisung der Kündigung einer Rechtsschutzversicherung

ZVers Redaktion

RSS-E 101/23

1. Es ist darauf hinzuweisen, dass im Bereich der Rechtsschutzversicherung ein Kündigungsrecht gemäß § 69 und 70 VersVG grundsätzlich nicht unmittelbar zusteht, sondern die Sonderbestimmung des § 158o VersVG speziell und ausschließlich für die Veräußerung von Unternehmen zur Anwendung kommt.

S. 52 2. Weiters ist festzuhalten, dass die Übergabe eines gemäß § 8 Abs 1 UGB in das Firmenbuch eingetragenen Unternehmens, das selbst keine juristische Person ist, von der das Unternehmen führenden noch lebenden natürlichen Person auf eine andere natürliche Person nur im Wege der Einzelrechtsnachfolge möglich ist. Insofern liegt in der Übergabe des Unternehmens nach Ansicht der Schlichtungskommission eine Veräußerung im Sinne des § 158o VersVG vor, welche zu einer Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Erwerber berechtigt.

3. Gleiches gilt auch für die Einbringung des Unternehmens in eine Personengesellschaft. Auch dieser Vorgang stellt eine Veräußerung im Sinne des § 69 VersVG, auf den § 158o VersVG verweist, dar.

Das antragstellende Unternehmen war als ... e.U. seit bei der Antragsgegnerin ... rechtsschutzversichert. Als versichertes Risiko ist laut Polizze vom der Baustein „Fahrzeug-Rechtsschutz und Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz“ für den PK...

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