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Unfallversicherung: Schulter vom Armwert der Gliedertaxe mitumfasst?
AUVB 2006
1. Die vom Berufungsgericht und vom Kläger als erheblich angesehene Frage stellt sich nicht. Selbst wenn man mit dem Kläger davon ausginge, dass eine Verletzung der „Schulter“ nicht vom Armwert der Gliedertaxe erfasst ist, wäre für ihn nichts gewonnen.
2. Der vorliegende Fall ist aufgrund der konkreten Feststellungen dadurch gekennzeichnet, dass beim Unfall eine Verletzung des rechten Armes erfolgte und die Bewegungseinschränkung des rechten Schultergelenks ausschließlich eine (teilweise) Funktionsunfähigkeit des rechten Armes bewirkte. Eine darüber hinausgehende selbständige Gebrauchsminderung der Schulter bzw anderer ihrer Komponenten steht hingegen nicht fest und wurde im erstgerichtlichen Verfahren nicht dargelegt.
Der Kläger ist der Erbe seines Vaters, der bei der Beklagten unfallversichert war. Die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für den Premium-Unfallschutz (AUVB 2006) lauten auszugsweise:
„G. Was versteht man unter dauernder Invalidität? Wie wird der Invaliditätsgrad bemessen?
1. Dauernde Invalidität liegt vor, wenn die versicherte Person durch den Unfall auf Lebenszeit in ihrer körperlichen oder geistige...