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ZVers 1, Jänner 2024, Seite 49

Rechtsschutzversicherung: Sonderklausel COVID-19

ZVers Redaktion

RSS-E 98/23

1. Gemäß § 37b AMSG können Kurzarbeitsbeihilfen auch unabhängig von der COVID-19-Pandemie gewährt werden. Jedoch enthält § 37b AMSG in den Fassungen, die im fraglichen Zeitraum im ersten Halbjahr 2021 in Geltung standen, in Abs 7 bis 9 explizit Sonderbestimmungen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stehen, so zB die Klarstellung, dass wirtschaftliche Schwierigkeiten als Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) vorübergehende nicht saisonbedingte wirtschaftliche Schwierigkeiten im Sinne des § 37b Abs 1 Z 1 AMSG sind und für diesen Fall auch höhere Pauschalsätze vorgesehen werden können.

2. Vonseiten des Antragstellers wurde auch kein Vorbringen erstattet, dass andere Gründe als die genannten Verkehrsbeschränkungen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten im versicherten Unternehmen ausgelöst hätten und daher die Beantragung von Kurzarbeitsbeihilfen nötig war.

3. Damit ist aber bereits der notwendige ursächliche Zusammenhang für die Anwendbarkeit des Risikoausschlusses im Sinne der Sonderklausel COVID-19 gegeben. Wäre es nicht aufgrund der COVID-19-Pandemie, die unstrittig eine Ausnahmesituation darstellt, zu Verkehrsbeschränkungen gekommen, die wiederum als eine hoheitsrechtliche Anordnu...

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