ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
11. Aufl. 2020
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§ 260 Waisenpension
1
Durch die Zitierung „Kinder iSd § 252 Abs 1 Z 1 bis 4 und Abs 2“ wurde das Entstehen eines Waisenpensionsanspruches der Enkel ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss ist nicht gleichheitswidrig (RS 0116807).
2
Unterhaltsansprüche von Halbwaisen gegen den noch lebenden Elternteil (oder sonstige unterhaltspflichtige Angehörige) mindern nicht den in dieser Bestimmung niedergelegten Anspruch auf Waisenpension, wohl aber uU die Höhe der Ausgleichszulage (RS 0107525; vgl genauer § 292 Rz 21, § 294 Rz 2 f).