ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
11. Aufl. 2020
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§ 256 Dauer des Anspruchs auf Invaliditätspension
Übersicht der Kommentierung
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I. | Mitwirkungspflicht | |||
A. | Grundsätzliches und Zumutbarkeitskriterien | |||
B. | Verschulden und Überlegungsfrist | |||
C. | Konkrete Maßnahmen | |||
D. | Verfahrensrechtliches | |||
II. | Befristung der Pension | |||
A. | Allgemeines | |||
B. | Voraussetzungen und Ausmaß | |||
C. | Verfahrensrechtliches | |||
D. | Weitergewährung | |||
III. | Rechtslage nach dem SRÄG 2012 ab und dem SVÄG 2016 und 2017 ab | |||
A. | Persönlicher Anwendungsbereich | |||
B. | Überblick über das neue Leistungsregime - materiell-rechtlich | |||
C. | Überblick über das neue Leistungsregime - verfahrensrechtlich | |||
D. | Übersicht über mögliche Konstellationen | |||
1. | Dauernde Invalidität - berufl Rehabilitation nicht zweckmäßig/zumutbar | |||
2. | Dauernde Invalidität - berufl Rehabilitation zweckmäßig/zumutbar | |||
3. | Vorübergehende Invalidität bei Anspruch auf berufliche Rehabilitation | |||
4. | Vorübergehende Invalidität ohne Anspruch auf berufliche Rehabilitation |
I. Mitwirkungspflicht
A. Grundsätzliches und Zumutbarkeitskriterien
1
Aus der zivilrechtlichen Schadensminderungspflicht leitet der OGH für den Bereich des SV-Rechtes eine Duldungs- und Mitwirkungspflicht des Versicherten ab. Ob sich der Versicherte bei sonstige...