ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
11. Aufl. 2020
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§ 233 Berücksichtigung von Versicherungsmonaten
1
Die Bestimmung regelt die Vorgangsweise bei zeitl Deckung ganzer Monate. Zu den leistungsunwirksamen EM vgl § 227 Abs 2. Zu KEZ als Beitragsmonaten ab vgl § 236 Abs 4a, ab vgl § 227a Rz 1. Der Nachrang der freiwilligen Versicherung gegenüber der Pflichtversicherung begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (10 ObS 65/11y).
2
Aus Abs 2 folgt, dass KEZ sich für die Begründung eines Pensionsanspruchs nur dann auswirken, wenn im jeweiligen Zeitraum keine anderen VM vorhanden sind (RS 0116793).