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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

11. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4138-6

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 181a Bemessungsgrundlage in sonstigen Fällen

Sieglinde Tarmann-Prentner

Übersicht der Kommentierung


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I.
Funktionäre und Laienrichter (Abs 1)
1, 2
II.
Gleichgestellte Fälle nach § 176 (Abs 2)
3, 4

I. Funktionäre und Laienrichter (Abs 1)

1

Für die von der Regelung des § 181 Abs 1 erfassten Sonderfälle von Vers in besonderen Funktionen ist zur Ermittlung der BMG auf § 178 bis 181 zurückzugreifen. Die Höhe der Geldleistungen richtet sich also nach dem außerhalb der teilvers Tätigkeit erzielten Einkommen bzw den in § 181 geregelten festen Beträgen.

2

Gesetzestechnisch inkonsequent ist die doppelte Regelung der BMG für die Laienrichter in § 181 Abs 6 (subsidiäre BMG) und § 181a Abs 1. Sind diese versichert, ist ihre BMG nach den § 178 bis 181 zu bilden, sind sie nicht versichert, greift die feste BMG nach § 181 Abs 6 Platz. Bei Unbilligkeit des Ergebnisses, insbesondere für nach Sondergesetzen versicherte Laienrichter, die wie unversicherte nur auf die feste BMG zu verweisen wären, ist die BMG nach billigem Ermessen gem § 182 möglich.

II. Gleichgestellte Fälle nach § 176 (Abs 2)

3

In diesen Fällen ist die Berechnung nach § 179 bis 181 dann vorzunehmen, wenn der Vers bei Eintritt des VF in der UV versichert war. Bestand keine Ver...

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