ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
11. Aufl. 2020
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§ 165 Zusammentreffen von Ansprüchen auf Wochengeld, Krankengeld und Wiedereingliederungsgeld
1
Bereits in § 161 Abs 2 ist für den VF der Mutterschaft klargestellt, dass die Zeiten der Pflege in einer Krankenanstalt (oder in einem Entbindungsheim) nicht auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches (s § 139 Rz 2 f) anzurechnen sind; ebenso wird nach § 165 die Dauer des Wochengeldanspruches nicht angerechnet, wobei bei Zusammentreffen von Wochen- und Krankengeld, das Krankengeld nicht gebührt; dies gilt ab auch für das Wiedereingliederungsgeld nach § 143d.
2
In Fällen, in denen der Krankengeldanspruch über das Ende des Wochengeldanspruches hinaus fortbesteht, schließt der Krankengeldanspruch unmittelbar an das Ende des Wochengeldbezuges an, wenn der Wochengeldanspruch am dritten Tag der Arbeitunfähigkeit oder später endet. Die dreitägige Karenzzeit des § 138 (s näher § 138 Rz 2) ist in diesem Fall beim Ende des Wochengeldanspruches bereits abgelaufen (Pöltner/Pacic, § 165 Anm 1).