ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
11. Aufl. 2020
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§ 132 Bare Leistungen an Stelle von Sachleistungen
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Diese Bestimmung ist in der Praxis ohne Bedeutung, weil kein KVT von der ihm eingeräumten Ermächtigung, in einer Satzung eine Sachleistungsgrenze einzuführen, Gebrauch gemacht hat (Pöltner/Pacic, § 132 Anm 1).