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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

11. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4138-6

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 68 Verjährung der Beiträge

Johannes Derntl

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1- 3
II.
Feststellungsverjährung (Abs 1)
A.
Bewirkung der Feststellung
4- 6
B.
Beginn und Dauer der Feststellungsfrist
7- 10
C.
Unterbrechung und Hemmung
1.
Unterbrechung
11, 12
2.
Hemmung
13, 14
III.
Einforderungsverjährung (Abs 2)
A.
Beginn und Dauer
15, 16
B.
Unterbrechung und Hemmung
17- 22
IV.
Beitragsmithaftende
23- 25
V.
Judikatschuld
VI.
Grundbuch (Abs 3)

I. Allgemeines

1

Diese Bestimmung regelt die Verjährung der Feststellung und Einforderung von Beiträgen. Der VwGH betont, dass die Verjährungsbestimmung des Abs 1 lediglich das Recht auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen betrifft und auf die Feststellung der Versicherungspflicht nicht anzuwenden ist. Für Letztere sehe das Gesetz keine Verjährung vor, weshalb die Versicherungspflicht auch für Zeiträume festgestellt werden kann, für die bereits Feststellungsverjährung gem Abs 1 vorliegt (VwGH 2001/08/0053; Ra 2017/08/0059; so jetzt auch BMSK , ZAS-Jud 2009/15; aM noch BMAGS gem Pöltner/Pacic, § 68 Anm 2; zur Leistungsrelevanz dieser VZ betr die PV s § 68a und § 225 Rz 1). Eine Abweichung zu § 68 Abs 1 sieht das Pflege-Verfassungsgesetz (BGBl I 2008/43) in § 3 vor („...

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