ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
11. Aufl. 2020
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§ 50 Bewertung von Sachbezügen
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Die Sachbezugswerteverordnung (BGBl II 2001/416 idF BGBl II 2015/243) regelt die Bewertung geleisteter Sachbezüge. Für die Bewertung von Sachbezügen gilt nach § 50 die Bewertung für Zwecke der Lohnsteuer, dies allerdings nur, soweit sie nicht nach § 49 vom Entgeltsbegriff ausgenommen sind (VwGH 86/08/0120). Das bedeutet nicht, dass die Bewertung für die Zwecke der SV sich im Einzelfall an die Entscheidungen des für die Bemessung der Lohnsteuer zust Finanzamtes zu halten habe (VwGH 2001/08/0076, 1359/70, 1071/57, VwSlg 5.483 A).
2
Die Lohnsteuerrichtlinien beinhalten in den Rz 142 ff Auslegungsempfehlungen über die Bewertung von Sachbezügen.
2a
Laut dem Beschluss des VfGH V 46/2016 ua, wurde vom BMF zur Rechtfertigung des Zuschlags von 20 % nach § 4 Abs 6 der Sachbezugswerteverordnung darauf hingewiesen, dass damit auch berücksichtigt sei, dass Vorführkraftfahrzeuge gemäß § 3 Z 3 NoVAG 1991 von der NoVA befreit seien (somit im Sinne des Verordnungsgebers davon auszugehen ist, dass diese - tatsächlich auch nicht angefallene - NoVA nicht bereits bei der Ermittlung der tatsächlich angefallenen Anschaffungskosten „im Sinne des Abs. 1“ hinzuzurechnen ist). Unter diesem Aspekt der Rechtfertigung der Höhe des Zuschlags ist die (zusätzliche) Hinzur...