ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
11. Aufl. 2020
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§ 716
1
Einfügung des § 716 durch ErwSchAG BMASGK per , Aufhebung der Abs 2, 3, 5 und 6 durch § 718 Abs 2 Z 2 SV-OG mit Ablauf des , Neufassung des Abs 7 durch Art 1 Z 192 SV-OG mit Wirkung ab .
Rz 2 entfällt