ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
11. Aufl. 2020
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§ 545 Vollzug des Bundesgesetzes
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Mit BGBl I 2003/17 iVm dem unübersichtlichen BGBl I 2003/71 erfolgte eine Zweiteilung des ASVG-Vollzugs zwischen (damals) BMSGK und BMGF (krit zu der damit erreichten Verwaltungsaufblähung Pöltner/Pacic, § 545 Anm 2). Die jeweils eingerichteten Bundesministerien ergeben sich aus § 1 BMG. Wenn auf Grund von Änderungen des BMG Änderungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien vorgesehen sind, so gelten Zuständigkeitsvorschriften in besonderen Bundesgesetzen als entsprechend geändert (§ 16a BMG). Eine Tabelle betreffend die Verteilung der Agenden im ASVG findet sich bei Pöltner/Pacic, ASVG § 545 Anm 2.