ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
11. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 513 Erlöschen bisheriger Zusatzversicherungen in der Krankenversicherung
1
Hintergrund der Löschung der Zusatzversicherung war, dass die Administration dieser Zusatzversicherungen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erforderte, weil diese nicht automationsunterstützt erfolgen konnte. Des weiteren hatten die Zusatzversicherten mit ihrer bisherigen Beitragsleistung bereits jenen Betrag erreicht, der als zusätzlich versicherte Leistung bei Eintritt des Leistungsfalles auszubezahlen gewesen wäre und daher auch bei weiterer Beitragszahlung (der Zusatzversicherung) nicht mehr erhöht hätte werden können; dies hätte zu einem finanziellen Schaden der Zusatzversicherten geführt (Pöltner/Pacic, § 513 Anm 1).