ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
11. Aufl. 2020
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§ 480 Besonderer Steigerungsbetrag für Zuschussleistungen
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Die durch § 52 der Satzung der VAEB 2011 (avsv 2011/353) vorgenommenen Leistungskürzungen begegnen im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz keinen Bedenken (10 ObS 9/13s, 10 ObS 128/13s ua).