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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

11. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4138-6

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Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 32 Rechtliche Stellung der Versicherungsträger und des Dachverbandes

Josef Souhrada

1

Zur Rechtsstellung der SVT und des DV als Selbstverwaltungskörper s § 30 Rz 21. Die Veränderungen durch das SV-OG führten zu Namenswechseln, nicht zum Entstehen neuer Rechtsträger (keine „juristische Sekunde“ zwischen alter und neuer Entität, vgl § 538t).

2

Zur Organisation der SVT und des DV s den Achten Teil, § 418 ff.

3

Die Sitze der SVT befinden sich in Wien, zur Verteilung der Landesstellen (diese haben keine Rechtspersönlichkeit, sondern sind organisatorische Teile) s § 418 Abs 3.

4

Die SVT und der DV sind funktionelle Bundesbehörden, was es der Volksanwaltschaft ermöglicht, Anträge auf Prüfung von Rechtsvorschriften auf Verordnungsebene an den VfGH zu stellen (VfSlg 14.593).

5

Die SVT und der DV sind von den Regelungen des Bankwesengesetzes (nur) insoweit ausgenommen, als sie Geschäfte betreiben, „die zu den ihnen eigentümlichen Geschäften gehören“ (§ 3 Abs 3 Z 4 BWG).

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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