ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
11. Aufl. 2020
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§ 459d Mitwirkung bei der Feststellung von Kindererziehungszeiten
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Zum Datenschutzrecht § 459a. Die Bestimmung präzisiert § 321 über die sv-interne Amtshilfe. Der DV hat die Aufgabe im Rahmen seiner Kompetenz nach § 30c Abs 1 Z 2 lit a und § 30d als Auftragsverarbeiter zu erfüllen.