ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
11. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 441d Aufgaben der Hauptversammlung
1
Im Zusammenhang mit dem Jahresvoranschlag ist nach § 443 vierteljährlich eine rollierende Gebarungsvorschaurechnung zu erstellen. Der Voranschlag ist im Rahmen der Weisungen nach § 444 Abs 4 zu erstellen.
2
Zur Entlastung der Konferenz s § 433 Rz 3.
3
Die Formulierung in Abs 3 bedeutet keine Aussage über die Rechtsform, auf deren Basis der Wirtschaftsprüfer tätig wird (GmbH, Einzelperson etc).