ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
11. Aufl. 2020
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§ 441c Aufgaben der Konferenz
1
Die Form der Vertretungsakte ergibt sich aus § 13 der Satzung des DV (avsv 48/2020). Wer die dort genannten Funktionen ausübt, ist aus der Eintragung des DV im Ergänzungsregister ersichtlich (9110010357474). Die Bildmarke der Amtssignatur des DV (vgl § 18 Abs 4 AVG 1991, § 19 Abs 3 E-GovG) ist unter avsv 122/2019 kundgemacht.
2
Die Kundmachung der Aufgabenübertragungen (avsv 185/2019) nennt jene Aufgaben, welche nach Abs 4 dem Büro übertragen sind. Diese Aufgaben schließen auch die entsprechende Bevollmächtigung zur Vertretung ein, sodass Vollmachten, die im Rahmen einer übertragenen Aufgabe notwendig werden (zB zur Teilnahme an GmbH-Generalversammlungen) nicht noch eigens vom Vorstand beschlossen werden müssen.
3
Zur Definition „laufender Angelegenheiten“ § 432 Rz 6.
4
Das Zitat des § 432 Abs. 1 letzter Satz verweist auf die mindestens halbjährliche Berichtspflicht betreffend die laufenden Verwaltungsgeschäfte.