TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

11. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4138-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 412e Versicherungszuordnung auf Antrag

Sebastian Wotruba

1

Für Fälle der Versicherungszuordnung zum GSVG bzw BSVG wird der versicherten Person oder ihrem Auftraggeber die Möglichkeit eingeräumt, einen Antrag auf Überprüfung der Versicherungszuordnung zu stellen. Der Antrag kann sowohl bei der SVS als auch bei der ÖGK gestellt werden.

An das Feststellungsergebnis sind die ÖGK, die SVS und das Finanzamt gebunden. Die Bestimmungen der § 412b und 412c sind sinngemäß auch auf das antragsgemäß einzuleitende Verfahren nach § 412e anzuwenden.

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.