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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

11. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4138-6

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 355 Verwaltungssachen

Sieglinde Tarmann-Prentner

1

Die Verwaltungssachen sind nur beispielsweise aufgezählt und umfassen alle Angelegenheiten im Geltungsbereich des § 352, die nicht unter die taxative Aufzählung des § 354 subsumiert werden können.

Zu den Verwaltungssachen gehören nach der Rsp auch

  • die Anordnung der Aussetzung des Verfahrens gem § 38 AVG (VwGH 98/08/0419),

  • die Berichtigung eines Leistungsbescheids (VwGH 98/08/0419),

  • die Feststellung des abstrakten Anspruchs auf Rezeptgebührenbefreiung (10 ObS 130/00s; vgl § 31 Abs 5 Z 16),

  • die Zurückweisung eines Leistungsantrags wegen entschiedener Sache gemäß § 68Abs 1AVG ist Verwaltungssache und durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu bekämpfen (10ObS 17/15w).

2

Sind in einem sozialgerichtlichen Verfahren nach § 65 Abs 1 Z 1, 4, 6 bis 8 die Versicherungspflicht, die Versicherungsberechtigung, der Beginn oder das Ende der Versicherung (§ 355 Z 1), die Beitragsgrundlage oder die Angehörigeneigenschaft strittig, ist das Gerichtsverfahren bis zur Klärung dieser Vorfragen im - nötigenfalls vom Gericht anzuregenden - Verwaltungsverfahren zu unterbrechen (§ 74 ASGG).

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