zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

11. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4138-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 344 Paritätische Schiedskommission

Markus Kletter

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Zuständigkeit
1- 11
II.
Vorschaltung eines Schlichtungsausschusses (?)
12- 18
III.
Charakter der PSK
19- 22

I. Zuständigkeit

1

Zur Normentstehung ausf 1 Ob 329/97g und Frank, SV-Komm, § 344 Rz 1 ff.

Die Zuständigkeitsvorschrift ist weit auszulegen (VfSlg 18.899 mwN):

Es fallen demnach sowohl Streitigkeiten unmittelbar aus dem EV, wie etwa jene über Honorareinbehalte, Forderungsaufrechnungen, Schuldeinlösungen nach § 1422 ABGB (s aber Rz 9!) uÄ darunter, als auch jene über das gültige Bestehen oder Nichtbestehen eines EV einschließlich der Nachwirkungen desselben (VfSlg 15.178). In die Zuständigkeit fallen überdies: Ein Streit über das Erlöschen des EV (VfSlg 15.804), Rückforderungs- (VfGH, B 1121/97) und Schadenersatzansprüche (VfSlg 15.560), jeweils unter der Voraussetzung, dass ihr Anspruchsgrund während des EV entstand, auch wenn der EV zwischenzeitig beendet wurde (LBK-S, SSV-NF 8/B1). Zur Auslegung des „rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhanges“ können Anhaltspunkte in der Jud zu § 8 Abs 1 und 50 Abs 1 Z 1 ASGG sowie § 55 JN gefunden werden (s zB 8 ObA 84/10a). Der Zusammenhang mit dem EV liegt erst dann nicht mehr vor, bliebe der geltend gemachte Anspruch dem Grunde und der Hö...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.