ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
11. Aufl. 2020
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§ 343b Gesamtvertrag für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Betreuung
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Die Bestimmung lässt offen, ob es eine Zugangsbeschränkung mit Auswahlverf (§ 343 Abs 1) oder einen Anspruch auf Vertragsabschluss (§ 343a Abs 2) geben soll. Schrammel in Tomandl, System 5.3.3.5.2., geht von Letzterem aus. Das Fehlen einer zu § 343a Abs 2 analogen Bestimmung - die eine Ausnahmeregelung zu § 341 und 343 darstellt - spricht mE dagegen.