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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

11. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4138-6

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 23 Träger der Krankenversicherung

Josef Souhrada

1

Zur Organisation der SVT s § 418 ff. Vorläufige Satzung der ÖGK avsv 34/2020, vorläufige KrO avsv 187/2019 idF 43/2020, ErreichbarkeitsK avsv 156/2019.

2

Versicherungsschutz kann bei gleichzeitigem Bestehen zweier oder mehrerer Versicherungen bei mehreren KVT gleichzeitig bestehen (sogenannte Doppel- bzw Mehrfachversicherung), dagegen bestehen keine verfassungsre Bedenken (VfSlg 4714, 4801, 6181, 17.260). Da die Versicherung idR kraft Gesetzes eintritt (§§ 10 ff) kann es bei mehrfacher Erwerbstätigkeit auch mehrere zuständige SVT geben. Zur Rückerstattung von Beiträgen § 70a ff, zur Inanspruchnahme § 128, § 158 Abs 4.

2a

Die Aufgabe nach Abs 2 bedeutet, dass ausreichend Vorsorge zu treffen ist, bildet aber keine Grundlage für einen Rechtsanspruch, eine Leistung als Sachleistung erhalten zu müssen, und bedeutet daher nicht, dass der SVT alle Leistungen tatsächlich in natura zu erbringen hat. Er ist jedoch verpflichtet, die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen (§ 133 Abs 2 letzter Satz; RS 0105147).

Abs 2 letzter Satz idF 82. Nov (Art 3 GRG - damals Abs 5) ermächtigt idS den KVT, im vertragslosen Zustand abw vom Regelfall des § 133 Abs 2 (§ 1...

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