ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
11. Aufl. 2020
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§ 301 Maßnahmen der Rehabilitation
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Abs 1 normiert, dass die PVT Maßnahmen der Rehabilitation nach pflichtgem Ermessen zu erbringen haben (s § 300 Rz 3; RS 0084894; RS 0084899 zu § 332). Anträge auf Zuerkennung einer Pension wg gemindAF gelten seit dem BBG 2011 vorrangig als Anträge auf Leistungen der Rehabilitation (§ 361 Abs 1). Gem den § 253f, 270b und 276f besteht ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Maßnahmen der medizin Rehabilitation. Gem den § 253e, 270a besteht ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Maßnahmen der berufl Rehabilitation. Der PVT hat weiters über den Antrag auf Zuerkennung von (nur mehr subsidiär gebührendem, § 306 Abs 1) Übergangsgeld bei Ablehnung einen Bescheid zu erlassen, wenn das der Versicherte ausdrücklich verlangt (§§ 306, 367 Abs 1). Für die Entscheidung eines SVT über einen - jedenfalls unabhängig von einem Pensionsantrag gestellten - Antrag auf Gewährung von Leistungen der Rehabilitation in der PV besteht keine Bescheidpflicht (10 ObS 119/15w; 10 ObS 78/16t).
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Rehabilitationsmaßnahmen sollen Neigung (vgl dazu 10 ObS 105/16p), Eignung und bisherige Tätigkeiten des Vers berücksichtigen, bei Pensionsbeziehern insb auch das Alter (B. Karl fordert die Berück...