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ASoK 11, November 2013, Seite 431

Arbeitslosigkeit bei Ausübung selbständiger Tätigkeiten

Besonderheiten gegenüber Dienstverhältnissen

Andreas Gerhartl

Die Einbeziehung selbständiger Tätigkeiten in die Arbeitslosenversicherung erforderte unter anderem eine Neuregelung des Tatbestandsmerkmals der Arbeitslosigkeit. Mittlerweile liegen auch die ersten Entscheidungen zu dieser geänderten Gesetzeslage vor. Der folgende Beitrag versucht, einen Überblick über die (nach wie vor) neuralgischen Punkte dieser Materie zu geben.

1. Vorliegen von Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit setzt gem. § 12 Abs. 1 Z 1 bis 3 AlVG voraus, dass

  • eine (selbständige oder unselbständige) Tätigkeit beendet wurde,

  • keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung vorliegt und

  • keine neue oder weitere (selbständige oder unselbständige) Tätigkeit ausgeübt wird.

Diese Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt werden; es ist daher nicht nur erforderlich, dass die Erwerbstätigkeit beendet ist, sondern dass darüber hinaus grundsätzlich auch keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung mehr besteht sowie keine neue oder weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Obwohl die Ausübung einer (bloß) geringfügigen Erwerbstätigkeit i. S. d. § 12 Abs. 6 AlVG prinzipiell unschädlich ist, schließt dieser Umstand Arbeitslosigkeit i. S. d. § 12 Abs. 1 AlVG daher nur dann nicht aus, wenn auch keine Pflichtversicherung in der Pensionsversic...

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