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Steuerbefreiung für Dienstnehmer von Beförderungsunternehmen
RV/0232-G/12.
Die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z 21 EStG für den geldwerten Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen bezieht sich nur auf aktive Dienstnehmer von Beförderungsunternehmen. Sie gilt daher nicht für Pensionisten. Darüber hinaus gilt sie nicht in Bezug auf die ÖBB-Infrastruktur AG, weil dieses Unternehmen der ÖBB-Gruppe kein Beförderungsunternehmen darstellt.