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Freiwillige Abfertigungen auch im System Abfertigung neu lohnnebenkostenfrei?
RV/1435-W/12.
In der angeführten UFS-Entscheidung werden mehrere interessante Aspekte hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung von Lohnnebenkosten behandelt:
S. 448 Die vom Arbeitgeber im Rahmen von Altersteilzeitvereinbarungen aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zu übernehmenden Sozialversicherungsbeiträge stellen keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und gehören somit nicht zur Bemessungsgrundlage für die Lohnnebenkosten. Diese Beurteilung entspricht weitgehend der bisherigen UFS-Rechtsprechung (vgl. dazu die Praxis-News vom August bzw. Oktober 2011, f. und 402; anders allerdings ).
Werden aus Anlass der Auflösung von Dienstverhältnissen im Rahmen eines Sozialplanes Einmalzahlungen gezahlt, dann handelt es sich dabei dem Grunde nach um freiwillige Abfertigungen i. S. d. § 67 Abs. 6 EStG. Da nach dem FLAG bzw. dem KommStG „die im § 67 Abs. 6 EStG genannten Bezüge“ von der Abgabepflicht befreit sind und der VwGH ausgesprochen hat, dass dies unabhängig von der lohnsteuerlichen Behandlung derartiger Bezüge gilt, sind für derartige freiwillige Abfertigungen auch dann keine Lohnnebenkosten zu entrichten, wenn die ausscheidenden Mitarbeiter bereits dem BMSVG (A...