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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 271a

Literatur: Spanblöchl, Die Einbettung des EU-BStbG in das Verfahren vor Abgabenbehörden und Gerichten, in Kubik/Schmidjell-Dommes/Staringer, Das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz, SWI-Spezial (Dezember 2019), 173 (175).

1

§ 271a BAO dient der Umsetzung von Art 16 Abs 3 der Richtlinie der EU 2017/1852 über Verfahren zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in der Europäischen Union, ABl Nr L 265 vom . Aufgrund dieser Bestimmung muss es eine für den Abgabepflichtigen durchsetzbare Möglichkeit geben, das nationale Verfahren auszusetzen, um das internationale Verfahren weiterführen zu können, sofern das nationale Verfahren auch die Streitfrage berührt (AB 644 BlgNR 26. GP, 38).

§ 271a ist gem § 323 Abs 62 mit in Kraft getreten. Die Umsetzungsverpflichtung (in Art 22 Abs 1 der Richtlinie) bestand bereits „spätestens bis zum “.

2

§ 271a sieht ein Antragsrecht des Abgabepflichtigen vor, ein Bescheidbeschwerdeverfahren auszusetzen, wenn eine Streitbeilegungsbeschwerde gem § 8 EU-BStbG eingebracht wurde.

Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind im Feststellungsverfahren (§ 188) keine Abgabepflichtigen. Übrigens definiert § 3 Abs 1 Z 2 EU-BStbG als „...

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