Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 243

Ritz/Koran

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
15
II.
Bescheide
611

I. Allgemeines

1

Ordentliche Rechtsmittel (iSd BAO) sind Bescheidbeschwerden, Vorlageanträge und (im Anwendungsbereich des § 288) Berufungen (vgl zB Ritz, taxlex 2015, 205).

2

Für ordentliche Rechtsmittel gegen in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren ergangene Bescheide gelten nur die Bestimmungen des FinStrG.

3

Beschwerden sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 Abs 1. Sie sind daher grundsätzlich schriftlich einzubringen. Mündliche Beschwerden sind nach Maßgabe des § 85 Abs 3 lit b und c zulässig.

4

Dem § 86a zufolge können Eingaben auch telegraphisch oder fernschriftlich, oder, soweit es durch Verordnung des BMF zugelassen wird, im Wege automationsunterstützter Datenverarbeitung eingereicht werden. Nach der Verordnung BGBl 1991/494 (idF BGBl II 2013/447) können Eingaben bei den Finanzämtern, den Zollämtern, den Verwaltungsgerichten und beim BMF unter Verwendung eines Fernkopierers (Telekopierers) eingebracht we...

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