Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 227

Ritz/Koran

Erlässe: RAE, Rz 1360–1386.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Mahnung
16
II.
Ausnahmen von der Mahnpflicht
715

I. Mahnung

1

Die grundsätzlich geforderte Mahnung vollstreckbar gewordener Abgabenschuldigkeiten hat durch Zustellung eines Mahnschreibens (Mahnerlagscheines) zu erfolgen.

Mahnungen sind keine Bescheide (zB ; RAE, Rz 1361; ; LVwG NÖ , LVwG-AV-717/001-2020).

Mahnschreiben sind Erledigungen iSd § 103 Abs 1 zweiter Satz; ihre Zustellung darf daher trotz Zustellungsbevollmächtigung unmittelbar an den Vollmachtgeber erfolgen (Ellinger, ÖStZ 1983, 52; Stoll, BAO, 2371). Nach Rz 1362 der RAE sind Mahnungen trotz aufrechter Zustellungsbevollmächtigung dem Abgabepflichtigen zuzustellen.

Mahnschreiben haben – unter Hinweis auf die eingetretene Vollstreckbarkeit – aufzufordern, die betreffende Abgabenschuld binnen zwei Wochen (Mahnfrist) ab Zustellung der Mahnung zu bezahlen.

2

Bei Zustellung des Mahnschreibens durch die Post besteht nach § 227 Abs 2 zweiter Satz die Vermutung...

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