zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 222

Erlässe: Sicherheitsleistung gemäß § 222 BAO durch in dauernder Sammelverwahrung befindliche und in dauernden Sammelurkunden verbriefte Wertpapiere, AÖF 1992/61; RAE, Rz 1100–1112.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1, 2
II.
Im § 222 Abs 1 genannte Sicherheiten
36a
III.
Subsidiär zulässige Sicherheiten (§ 222 Abs 3)
713

I. Allgemeines

1

Abgabenvorschriften, die die Beistellung einer Sicherheit vorsehen, sind beispielsweise:

Nach § 110 Abs 2 kann die Abgabenbehörde die Verlängerung von Fristen ua von Sicherheitsleistungen (§ 222) abhängig machen.

Nach § 160 Abs 4 ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ua dann auszustellen, wenn Sicherheit für die betreffenden Abgaben geleistet ist.

2

Auch zur Beseitigung einer Gefährdung der Einbringlichkeit können, damit eine Zahlungserleichterungsbewilligung (§ 212) zulässig wird, vom Abgabepflichtigen entsprechende Sicherheitsleistungen angeboten werden (vgl Stoll, BAO, 2346; ; RAE, Rz 1103).

Weiters könne...

Daten werden geladen...