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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 169

1

Zeugen sollen im Verfahren über wahrgenommene Tatsachen eine Aussage machen (). Als Zeugen kommen nur natürliche Personen in Betracht (zB ; Stoll, BAO, 1789; Kotschnigg, Beweisrecht BAO, § 169 Rz 7; Tanzer in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 169, 475; Köck in Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, FinStrG5, § 102 Rz 1; Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3, § 169 Rz 1).

Auch Beamte der Abgabenbehörde (zB Betriebsprüfer) können als Zeugen (zB im Rechtsmittelverfahren) einvernommen werden ().

Im Unterschied zu Mitgliedern konsularischer Vertretungen trifft Diplomaten keine Verpflichtung zur Zeugenaussage; sie können freiwillig als ...

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