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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 159

1

Als Gerichtskommissär sind Notare im Verfahren außer Streitsachen ua im Verlassenschaftsverfahren tätig (vgl § 1 Abs 1 GerichtskommissärG).

Die Beistandspflicht der Notare bei Notariatsakten betrifft Notariatsurkunden über Rechtserklärungen und Rechtsgeschäfte nach den § 52 bis 69 Notariatsordnung, nicht jedoch notarielle Beurkundungen von Tatsachen und Erklärungen nach den § 76 bis 90 Notariatsordnung (zB Anderluh in Berufsverschwiegenheit und Klientenschutz, 13; Arnold, AnwBl 1995, 930; Prohaska-Marchried, Geheimnisschutz, 105 ff; Wagner/Knechtel, Notariatsordnung6, § 37 Rz 5).

Der Beistandspflicht bezüglich Notariatsakten ist durch Auskunftserteilung, Übersendung von Ablichtungen oder Einsichtsgewährung zu entsprechen (Stoll, BAO, 1702). Eine Ausfolgung der Notariatsakte an die Abgabenbehörde ist unzulässig (Stoll, BAO, 1702; Wagner/Knech...

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