BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
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§ 60 Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich
Literatur: Achatz/Kirchmayr, 40 wird 3, aus 9 wird 1! taxlex 2020, 329; Schweinberger/Trauner, Aus 40 Ämtern wird das Finanzamt Österreich, taxlex 2020, 332; Manhal, „Der Wegfall der örtlichen Zuständigkeit führt zu geringerem Aufwand für Verwaltung und Unternehmen“, BFG-journal 2021, 38; Vock, Die neuen Zuständigkeiten für die Lohnsteuer, AVR 2021, 8; Manhal/Hacker, Das bundesweite Finanzamt, ögswissen 1/2021, 10.
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Das Finanzamt Österreich hat eine umfassende Zuständigkeit für alle Aufgaben, die nicht einer anderen Abgabenbehörde übertragen sind. Das betrifft alle mit der Erhebung von Abgaben iSd § 1 Abs 3 zusammenhängenden Aufgaben.
Jedenfalls davon umfasst sind (nach AB 692 BlgNR 26. GP, 12) sämtliche Abgaben,
die bisher gem § 19 AVOG 2010 vom Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel erhoben worden sind, außerdem
alle Aufgaben, die mit der Einheitsbewertung iSd BewG,
mit der Bodenschätzung oder
mit vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträgen
zusammenhängen.
Eine (demonstrative) Aufzählung solcher Abgaben, deren Erhebung vom Aufgabenbereich des Finanzamtes für Großbetriebe ausgenommen sind, enthält § 61 Abs 2.
Diese Aufzählung nennt weder d...