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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 3 Aufgaben

1

Die in § 3 ABBG definierten Aufgaben des Amtes für Betrugsbekämpfung verstehen sich (nach AB 692 BlgNR 26. GP, 3) als nicht abschließender Katalog, durch den die wesentlichen Aufgabenfelder innerhalb der Geschäftsbereiche definiert werden sollen.

2

Bei der Finanzstrafbehörde ergeben sich deren Aufgaben und Befugnisse unmittelbar aus dem FinStrG.

Die am Ende der Z 1 (des § 3 ABBG) vorgesehene Abgrenzungsnorm stellt sicher, dass Finanzstrafverfahren wegen der Verletzung von Rechtsvorschriften, deren Vollziehung dem Zollamt obliegen, weiterhin vom Zollamt als Finanzstrafbehörde geführt werden bzw diesem bei Gerichtszuständigkeit die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten im Dienste der Strafrechtspflege zukommt (AB 692 BlgNR 26. GP, 3).

3

In § 3 Z 2 lit a ABBG werden der Finanzpolizei Aufgaben der Steueraufsicht (nämlich nach den § 143 und 144 BAO) zugewiesen; dies entspricht dem bisherigen § 10b Abs 2 Z 1 AVOG 2010-DV.

Die § 143 und 144 BAO betreffen Auskunftspersonen bzw die Nachschau.

§ 3 Z 2 ABBG betrifft (nach AB 692 BlgNR 26. GP, 4) weiters Aufgaben der Betrugsbekämpfung samt Durchführung von Maßnahmen bei Gefahr in Verzug, wie etwa

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