BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 1 Einrichtung
1
Das Amt für Betrugsbekämpfung ist eine dem BMF unmittelbar nachgeordnete Dienstbehörde bzw Personalstelle sowie haushaltsführende Stelle (AB 692 BlgNR 26. GP, 2). Es gehört nach § 49 Z 2 BAO zur Bundesfinanzverwaltung, nicht jedoch zu den Abgabenbehörden des Bundes.
Nach § 4 Sitz-V hat das Amt für Betrugsbekämpfung seinen Sitz in Wien.
2
Das Amt für Betrugsbekämpfung ist in jenem Bereich, in dem es die Normen des FinStrG vollzieht,
Finanzstrafbehörde, ansonsten jedoch
Verwaltungsbehörde, in welcher die Finanzpolizei, die Steuerfahndung und eine Zentralstelle Internationale Zusammenarbeit zusammengefasst sind (AB 692 BlgNR 26. GP, 3).