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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 1 Einrichtung

1

Das Amt für Betrugsbekämpfung ist eine dem BMF unmittelbar nachgeordnete Dienstbehörde bzw Personalstelle sowie haushaltsführende Stelle (AB 692 BlgNR 26. GP, 2). Es gehört nach § 49 Z 2 BAO zur Bundesfinanzverwaltung, nicht jedoch zu den Abgabenbehörden des Bundes.

Nach § 4 Sitz-V hat das Amt für Betrugsbekämpfung seinen Sitz in Wien.

2

Das Amt für Betrugsbekämpfung ist in jenem Bereich, in dem es die Normen des FinStrG vollzieht,

  • Finanzstrafbehörde, ansonsten jedoch

  • Verwaltungsbehörde, in welcher die Finanzpolizei, die Steuerfahndung und eine Zentralstelle Internationale Zusammenarbeit zusammengefasst sind (AB 692 BlgNR 26. GP, 3).

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