BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
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§ 3 Abfrage aus dem Transparenzportal
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Die Transparenzportalabfrage umfasst die Leseberechtigung ua für Förderungen (Leistungen iSd § 4 Abs 1 lit a bis e des TransparenzdatenbankG 2012 – TDBG 2012).
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Nach § 32 Abs 5 zweiter Satz TDBG dürfen alle über das Transparenzportal abgerufenen Daten ausschließlich zur Erfüllung des Überprüfungszweckes (§ 2 Abs 1 Z 4 TDBG 2012) verwendet werden. Sie dürfen daher wohl auch nicht für die gleichzeitig ablaufende abgabenrechtliche Prüfung Verwendung finden (Lehner, SWK 2020, 766).
Überprüfungszweck (iSd § 2 Abs 1 Z 4 TDBG 2012 ist die Überprüfung des Vorliegens der für die Gewährung, die Einstellung oder die Rückforderung einer Leistung (iSd § 4 TDBG 2012) erforderlichen Voraussetzungen.
Zu den Leistungen iSd § 4 TDBG 2012 gehören Förderungen (iSd § 4 Abs 1 Z 1 lit c TDBG 2012).