BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
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§ 8 Sitzungen des Prüfungsbeirats
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Im Unterschied zu den Vertretern des BMF, der ÖGK und der BVAEB haben die Vertreter des Gemeindebundes und des Städtebundes kein Vetorecht iSd § 8 Abs 3 PLAB. Dies kann nach Schuster (SWK 2020, 1008) verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen.