BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
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§ 7 Aufgaben des Prüfungsbeirats
1
Die Aufgaben des Beirats wurden (im Vergleich mit § 8 Abs 1 PLABG idF BGBl I 2018/98) durch BGBl I 2020/54 erweitert.
Neu sind:
die Festlegung von Zielen und Kennzahlen sowie deren Controlling,
die verpflichtende Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes,
die Festlegung gemeinsamer Budgets für den IT-Bereich und
die Möglichkeit der Einrichtung von Unterausschüssen zur operativen Unterstützung des Beirates.
2
Nach § 15 Abs 1 PLABG ist der Tätigkeitsbericht erstmals für das Kalenderjahr 2021 zu erstellen.