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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

Print-ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 1 Einrichtung

1

Der Prüfdienst ist eine dem BMF unmittelbar nachgeordnete Dienstbehörde bzw Personalstelle sowie haushaltsführende Stelle; er ist keine Abgabenbehörde (vgl ErlRV 328 BlgNR 26. GP, 2); er ist ein staatliches Hilfsorgan (Stolzlechner in Jahrbuch Öffentliches Recht 2019, 94).

2

Der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge hat seinen Sitz in Wien (§ 6 Sitz-V, BGBl II 2020/579).

Die Sitz-V ist erst am in Kraft getreten; für die Zeit davor gab es keine den Sitz des Prüfdienstes regelnde Verordnung.

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