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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 80 Datenschutz

1

Im Hinblick auf das EU-BStbG umfasst die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die österreichische zuständige Behörde oder einen Schiedsrichter des Beratenden Ausschusses oder des Ausschusses für Alternative Streitbeilegung (nach AB 644 BlgNR 26. GP, 33) insbesondere folgende Vorgänge:

  • die Erfassung personenbezogener Daten im Rahmen der Einbringung und Prüfung der Streitbeilegungsbeschwerde,

  • die Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen der Verfahren gemäß diesem Bundesgesetz,

  • die Weiterleitung personenbezogener Daten an die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten im Zuge der Übermittlung der Streitbeilegungsbeschwerde, der ersuchten zusätzlichen Informationen, des Antrags auf Zulassung bzw des Antrags auf Einsetzung eines Schiedsgerichtes oder der Erklärung über die Zurücknahme der Streitbeilegungsbeschwerde,

  • die Weitergabe personenbezogener Daten an eine am schiedsgerichtlichen Verfahren beteiligte unabhängige Person oder einen am schiedsgerichtlichen Verfahren beteiligten Vertreter der zuständigen Behörde eines betroffenen Mitgliedstaates oder an den Vorsitzenden des Schiedsgerichtes,

  • die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten während der ...

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