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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 76 Aufgaben

1

Dem Ausschuss für Alternative Streitbeilegung obliegt gem Art 10 Abs 1 erster Satz der Richtlinie ausschließlich die Abgabe einer Stellungnahme, wie die Streitfrage gelöst werden soll, wenn das Verständigungsverfahren durch Zeitablauf (§ 29 EU-BStbG) oder durch Abbruch (§ 30 EU-BStbG) beendet worden ist und sich die zuständigen Behörden aller betroffenen Mitgliedstaaten auf die Einsetzung eines Ausschusses für Alternative Streitbeilegung verständigt haben (AB 644 BlgNR 26. GP, 32).

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