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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 63 Inhalt der Veröffentlichung

1

§ 63 EU-BStbG setzt Art 18 Abs 2 der Richtlinie um und legt fest, wann die abschließende Entscheidung zu veröffentlichen ist. Grundsätzlich ist der gesamte Wortlaut der abschließenden Entscheidung zu veröffentlichen, vorausgesetzt, die betroffene Person hat zuvor zugestimmt und die zuständigen Behörden aller betroffenen Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt (AB 644 BlgNR 26. GP, 29).

2

Die Erklärung der betroffenen Person über die Zustimmung oder Ablehnung der Veröffentlichung des gesamten Wortlautes hat im Zuge der Übermittlung der Erfordernisse nach § 59 EU-BStbG zu erfolgen (AB 644 BlgNR 26. GP, 29).

3

Das EU-BStbG sieht keine Möglichkeit (bei Veröffentlichung des gesamten Wortlautes) vor, bestimmte Informationen unleserlich zu machen und/oder eine Pseudonymisierung vorzunehmen (Schwarzenbacher, SWI 2019, 613).

4

Der Veröffentlichungspflicht gem den § 63 ff EU-BStbG unterliegen nicht die im Verständigungserfahren erzielten Einigungen (Schwarzenbacher, SWI 2019, 611, FN 70).

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