TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 62 Beendigung durch Wegfall der Streitfrage

1

§ 62 EU-BStbG beschäftigt sich mit der Beendigung durch den Wegfall der Streitfrage, die neben der abschließenden Entscheidung eine weitere Beendigungsform im Rahmen des schiedsgerichtlichen Verfahrens darstellt (AB 644 BlgNR 26. GP, 29).

2

Als weitere Möglichkeit, die das schiedsgerichtliche Verfahren ohne abschließende Entscheidung beendet, nennt AB 644 BlgNR 26. GP, 29, beispielsweise die Gegenstandslosigkeit (§ 67 EU-BStbG)

  • aufgrund der Zurücknahme der Streitbeilegungsbeschwerde durch die betroffene Person,

  • wegen der einseitigen Lösung durch die zuständige Behörde eines betroffenen Mitgliedstaates,

  • aufgrund einer Strafe oder Verbandsgeldbuße wegen eines Finanzvergehens in jenen Fällen, in denen das schiedsgerichtliche Verfahren zuvor gem § 69 EU-BStbG unterbrochen worden ist, oder

  • aus sonstigen Gründen.

3

§ 62 Abs 1 EU-BStbG dient der Umsetzung von Art 16 Abs 4 lit c der Richtlinie und legt fest, dass das schiedsgerichtliche Verfahren ex lege beendet wird, wenn in derselben Streitfrage ein Erkenntnis des BFG ergangen ist, das die Streitfrage löst. Die österreichische zuständige Behörde hat den zuständigen Behörden der anderen betroffenen Mitgliedstaaten, dem Vorsitzenden des Beratenden Ausschusses od...

Daten werden geladen...