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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 20 Vereinfachte Geschäftsordnung

1

Im Zuge der Einsetzung des Beratenden Ausschusses ist die Vereinbarung zwischen der österreichischen zuständigen Behörde und den zuständigen Behörden der anderen betroffenen Mitgliedstaaten über eine Geschäftsordnung erforderlich (AB 644 BlgNR 26. GP, 16).

2

§ 20 Abs 2 EU-BStbG setzt Art 11 Abs 3 der Richtlinie um und legt den Inhalt der Geschäftsordnung für die Zwecke der Prüfung der Zulassung der Streitbeilegungsbeschwerde durch den Beratenden Ausschuss fest (AB 644 BlgNR 26. GP, 16).

In diesen Fällen ist der betroffenen Person eine vereinfachte Geschäftsordnung zu übermitteln, die (nach § 44 Z 1 und Z 3 bis 9 EU-BStbG) die folgenden Punkte enthält:

  • die Beschreibung der Streitfrage und deren Merkmale,

  • die Feststellung, dass es sich beim Schiedsgericht um einen Beratenden Ausschuss handelt,

  • die Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses, die Anzahl und die Namen der Mitglieder, Angaben zu deren Kompetenzen, Qualifikationen und die Offenlegung von etwaigen Interessenkonflikten,

  • ein Zeitrahmen für das Verfahren vor dem Beratenden Ausschuss,

  • Regeln für die Beteiligung der betroffenen Person bzw Personen und von Dritten am schiedsgerichtlichen Verfahren,

  • Regeln für den Austausch von Schriftsätzen, Informatione...

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