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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

7. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4144-7

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 18 Prüfung des Antrags

1

Die Prüfung des Antrags durch die österreichische zuständige Behörde ergibt sich nicht explizit aus der Richtlinie, jedoch ist diese erforderlich, um festzustellen, ob der Antrag innerhalb der in der Richtlinie vorgesehenen Frist und vollständig gem Art 6 Abs 1 Unterabs 2 und 3 der Richtlinie eingebracht worden ist (AB 644 BlgNR 26. GP, 15).

2

In jenen Fällen, in denen die betroffene Person keinen Zugang zum schiedsgerichtlichen Verfahren hat, hat die österreichische zuständige Behörde darüber mit Bescheid abzusprechen. Dies ist erforderlich, um der betroffenen Person eine Rechtsschutzmöglichkeit zu geben und deckt sich mit Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG (AB 644 BlgNR 26. GP, 15).

3

Da inhaltliche Mängel, Formgebrechen oder das Fehlen der Unterschrift nicht zur Zurückweisung durch die österreichische zuständige Behörde berechtigen, hat gem § 85 Abs 2 BAO ein Mängelbehebungsauftrag zu erfolgen. Wird dem Mängelbehebungsauftrag seitens der betroffenen Person nicht, nicht fristgerecht oder unzureichend nachgekommen, so gilt der Antrag als zurückgenommen (Zurücknahmefiktion) und es hat ein entsprechender Bescheid zu ergehen. In diesen Fällen hat der BMF den zuständigen Behörden der anderen betroffenen Mitgliedst...

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