BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
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§ 13 Strafbestimmungen
1
Nach ErlRV 685 BlgNR 25. GP, 22, soll die Terminologie bezüglich vorsätzlicher und grob fahrlässiger Finanzvergehen und Strafrahmen jener im § 107 GMSG entsprechen.
2
Nach Fellner (SWK 2015, 1411) erscheinen die Strafbestimmungen des Bankenpaketes insbesondere im Hinblick auf Art 91 B-VG verfassungsrechtlich bedenklich. Bedenken bestünden auch aus dem Blickwinkel einer Differenzierung im Verhältnis zu den Bestimmungen des § 51 FinStrG sowie des § 53 FinStrG.