BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
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§ 4 Meldezeitraum
1
Die monatliche Meldung hat ab Jänner 2017 zu erfolgen (ErlRV 685 BlgNR 25. GP, 7).
2
Nach § 16 Kapitalabfluss-MeldeG sind die Meldungen letztmalig für Kapitalabflüsse im Dezember 2022 zu erstatten.