BAO | Bundesabgabenordnung
7. Aufl. 2021
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§ 11 Pflichten des Rechtsschutzbeauftragten
1
§ 10 Abs 1 KontRegG spricht dafür, dass der Rechtsschutzbeauftragte nicht nur zur formellen Prüfung der Protokollaufzeichnungen verpflichtet ist. Aus diesen Aufzeichnungen ergibt sich nämlich nur, welcher Organwalter, wann und für welche Person eine Kontoabfrage vorgenommen hat. Wenn auch nur stichprobenweise, sollte auch geprüft werden, ob die materiellen Voraussetzungen (insbesondere die Zweckmäßigkeit und die Angemessenheit iSd § 4 Abs 1 Z 3 KontRegG) für die Kontenregisterabfrage vorgelegen sind.
2
Eine Veröffentlichung des Berichts ist im KontRegG nicht vorgesehen.